Auf entsprechende Einwände hin veranlasste die IV-Stelle im April 2002 eine eingehende Abklärung bei der MEDAS. Diese zog für ihre Beurteilung die bereits vorhandenen umfangreichen medizinischen Vorakten (vgl. S. 2/3 des MEDAS-Bericht vom 11. April 2004) bei. Ergänzend holte sie ein Rheumatologisches Fachgutachten (Dr. med. Frey, Rheumatologie und Innere Medizin, 20. Januar 2003) sowie ein Psychosomatisches Fachgutachten (Dr. Watson/Prof. Kiss, Abt. Psychosomatik, 21. Januar 2003) ein. Die Konklusion des Gutachtens wurde im Rahmen einer interdisziplinären Konsens-Konferenz ausgeführt.