Weil der postoperative Verlauf sehr langwierig war und Arbeitsversuche scheiterten, wurde der Beschwerdeführer eingehend medizinisch untersucht (so Juli 2000). In Berücksichtigung der Beschwerden wurde ihm eine 50%-ige Arbeitsfähigkeit als Taxichauffeur und für eine leichte bis mittelschwere Tätigkeit attestiert. Aufgrund dieses Berichtes wurde ihm befristet bis Ende Januar 2001 eine volle IV-Rente zugesprochen. Auf entsprechende Einwände hin veranlasste die IV-Stelle im April 2002 eine eingehende Abklärung bei der MEDAS.