b) Nach dem Unfall vom Februar 1999, bei dem der Beschwerdeführer beim Einsteigen in sein Auto auf Eis ausglitt und mit der rechten Schulter an der offenen Fahrertüre auf Höhe des Türschlosses aufschlug, bestanden – obwohl dieser zuerst keine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hatte, belastungsabhängige Schmerzen. Diese machten im November 1999 u.a. eine operative Schultermobilisation erforderlich. Weil der postoperative Verlauf sehr langwierig war und Arbeitsversuche scheiterten, wurde der Beschwerdeführer eingehend medizinisch untersucht (so Juli 2000).