Die in der MEDAS Basel durchgeführte polydisziplinäre Begutachtung habe ergeben, dass der Versicherte in einer behinderungsgeeigneten Tätigkeit noch über eine Arbeitsfähigkeit von 40% verfüge. Anstelle der noch dem Einspracheentscheid zugrunde liegenden lediglich 3 Verweisungstätigkeiten (IV-Grad 47,8%), müsse das Invalideneinkommen vielmehr aufgrund der LSE-Tabellenlöhne ermittelt werden. Ausgehend von einem 40% Beschäftigungsumfang lasse sich das hypothetische Invalideneinkommen zusammen mit einem angemessenen Leidensabzug (12%) auf Fr. 20'026.85 beziffern.