3. Die IV-Stelle schliesst mit Vernehmlassung vom 30. Juli 2004 auf Abweisung der Beschwerde. Im Rahmen des Einkommensvergleichs habe sie auf das unbestritten gebliebene Valideneinkommen als Chauffeur von rund Fr. 35'271.-- abgestellt. Die in der MEDAS Basel durchgeführte polydisziplinäre Begutachtung habe ergeben, dass der Versicherte in einer behinderungsgeeigneten Tätigkeit noch über eine Arbeitsfähigkeit von 40% verfüge.