2. Dagegen liess … mit Eingabe vom 28. Juli 2004 beim Verwaltungsgericht fristund formgerecht Beschwerde erheben mit dem Begehren, es sei der Einspracheentscheid aufzuheben und ihm eine halbe IV-Rente zuzusprechen; eventuell sei die Sache zur erneuten Abklärung und neuem Entscheid an die IV-Stelle zurückzuweisen. Zur Begründung wiederholte er die bereits seiner Einsprache zugrunde liegenden Überlegungen. Wegen psychischer Probleme habe er zweimal eine Neuropsychiaterin aufgesucht und er befinde sich weiterhin bei dieser in Behandlung.