Bereits auf den entsprechenden Vorbescheid hin erhob der Versicherte Einwände. Aufgrund dieser Einwände sowie eines Gesuches um Wiedererwägung veranlasste die IV-Stelle nach weiteren Abklärungen im April 2002 eine ganzheitliche Abklärung in der MEDAS Basel. Nach Eingang des entsprechenden Gutachtens sprach die IV-Stelle mit Verfügung vom 9. Januar 2004 dem Versicherten ab dem 1. April 2001 eine Rente auf der Basis eines Invaliditätsgrades von 48% zu. Der Anspruch für eine ganze Rente wurde mit dieser Verfügung im Ergebnis für den Zeitraum 1. November 2000 – 31. März 2001 bejaht.