b) Wie erörtert, ist davon auszugehen, dass der Versicherte bezüglich einer behinderungsgeeigneten Tätigkeit zu 50% arbeitsfähig ist. Die wirtschaftliche Verwertbarkeit einer solchen zumutbaren Tätigkeit auf einem ausgeglichenen Arbeitsmarkt kann ebenfalls bejaht werden. Da der Versicherte momentan keine Erwerbstätigkeit ausübt, kann zur Ermittlung des erzielbaren Verdienstes auf die LSE abgestellt werden. Gemäss LSE 2002 beträgt der monatliche Bruttolohn aller Wirtschaftszweige (Zentralwert) für einfache und repetitive Tätigkeiten Fr. 4'557.--.