Der Versicherte war immerhin sei April 2001 bei … als Kranführer tätig. Diese Stelle war zwar wie im Baugewerbe üblich saisonal befristet, es kann aber davon ausgegangen werden, dass der Versicherte dort auch in der folgenden Bausaison hätte arbeiten können, wenn er nicht arbeitsunfähig geworden wäre. Damit sind aussagekräftige konkrete Anhaltspunkte vorhanden, die die Ermittlung des Valideneinkommens ermöglichen. Es ist nicht notwendig, in diesem Fall auf statistische Angaben zurückzugreifen. Es ist folglich vom ursprünglich berechneten Valideneinkommen von jährlich Fr. 63'722.50 (auf 12 Monate gerechnet) auszugehen.