d) Der Versicherte macht geltend, aufgrund seiner schlechten Deutschkenntnisse und der Arbeitsmarktsituation sei eine Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess unrealistisch. Bei den genannten Gründen handelt es sich um invaliditätsfremde Faktoren, welche - entgegen der Ansicht des Versicherten - den Invaliditätsgrad nicht beeinflussen können. Die IV hat nicht dafür einzustehen, wenn ein Versicherter infolge seines Alters, wegen mangelnder Ausbildung oder Verständigungsschwierigkeiten keine entsprechende Arbeit findet, da diese Schwierigkeit nicht invaliditätsbedingt ist.