Auch aus dem neuen Arztzeugnis des Hausarztes ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass auf die Schlussfolgerungen der TSH nicht mehr abgestellt werden könnte. Die relevanten Fragen wurden durch die vorhandenen Unterlagen widerspruchsfrei beantwortet und es sind von medizinischer Seite keine Unklarheiten vorhanden. Somit besteht keine Veranlassung, ein weiteres Gutachten erstellen zu lassen.