Mit einer geeigneten Tätigkeit könne der Versicherte gemäss Tabellenlohn ein Gehalt von jährlich Fr. 28'903.09 erzielen. Da er eine adaptierte Tätigkeit ausüben könne, ohne dass ein Arbeitgeber weitere nennenswerte Einschränkungen des Leistungsvermögens hinzunehmen hätte, sei ein Leidensabzug von 10% gerechtfertigt. Daraus resultiere ein korrigiertes Invalideneinkommen für das Jahr 2003 von Fr. 26'012.78 und ein Invaliditätsgrad von 57.17%. Die Diskrepanz zum früher berechneten Invalideneinkommen ergebe sich aus der Berücksichtigung von 12 anstatt nur 10 Monaten.