Unter Berücksichtigung der jüngsten Lohnstrukturerhebung könne ein gegenüber der Verfügung vom 5. April 2004 korrigiertes Valideneinkommen von Fr. 60'734.59 für das Jahr 2003 ermittelt werden. Die Diskrepanz zum ursprünglichen Betrag komme daher, dass man mit 12 und nicht mit 10 Monaten rechne und auf Erfahrungs- und Durchschnittswerte zurückgreife, nicht auf den Stundenlohn beim letzten Arbeitgeber. Zur Festsetzung des Invalideneinkommens könne auf die polydisziplinäre medizinische Begutachtung der TSH abgestellt werden.