5. In ihrer Vernehmlassung beantragt die IV-Stelle die Abweisung der Beschwerde. Es könne davon ausgegangen werden, dass der Versicherte bei Gesundheit immer noch als angelernte Arbeitskraft (Saisonnier) im Baugewerbe tätig wäre. Das Valideneinkommen sei aufgrund von Erfahrungsund Durchschnittswerten zu berechnen. Unter Berücksichtigung der jüngsten Lohnstrukturerhebung könne ein gegenüber der Verfügung vom 5. April 2004 korrigiertes Valideneinkommen von Fr. 60'734.59 für das Jahr 2003 ermittelt werden.