Er lege ein aktuelles Zeugnis seines Hausarztes bei. Wenn dies nicht genüge, sei allenfalls ein neutrales Gutachten durchzuführen. b) Im diesem Zeugnis vom 25. Juni 2004 schreibt Dr. med. …, dass sich der Gesundheitszustand seines Patienten seit Anfang des Jahres deutlich verschlechtert habe. An eine Erwerbstätigkeit sei nicht zu denken. Vor kurzem habe man sogar eine Einweisung ins Spital erwogen. Möglicherweise sei aufgrund des jetzigen Zustandes ein Kurzgutachten notwendig.