3. Am 23. Dezember 2003 teilte die IV-Stelle dem Versicherten mit, dass die Ausrichtung einer IV-Rente ab 1. April 2003, basierend auf einem Invaliditätsgrad von 58%, beschlossen worden sei. Das zumutbare Erwerbseinkommen pro Jahr ohne Behinderung betrage Fr. 53'102.--. Als Invalider könnte er in einer geeigneten Tätigkeit zu 50% einen Verdienst von Fr. 21'998.-- erzielen. Dies ergebe eine Erwerbseinbusse von Fr. 31'104.--. Mit Verfügung vom 5. April 2004 wurde ihm eine halbe Rente zugesprochen.