c) Dem Versicherten kann vorgeworfen werden, dass er sich nach dem Telefonat mit dem Berufsberater am 16. Mai 2001 bis auf weiteres nicht mehr um die Taggelder für Februar 2001 kümmerte. Dass noch Kosten für die Informatikschule ausstehend waren, konnte er hingegen erst feststellen, als ihm die betreffende Rechnung im Umfang von Fr. 6'900.-- - unverständlicherweise erst im Juli 2003 - zur Bezahlung weitergeleitet wurde. Den von der IV-Stelle zugesicherten Betrag von Fr. 1'380.-- für die Kosten bis 31. Januar 2001 beglich diese erst im März