Ebenfalls nicht dokumentiert ist, dass die IV-Stelle die Informatikschule irgendwann darüber informiert hätte, dass die beruflichen Massnahmen nicht verlängert würden. Es ist also vielmehr davon auszugehen, dass in dieser Besprechung noch nicht definitiv entschieden oder dies zumindest nicht kommuniziert worden war. Der Versicherte und sein Arbeitgeber durften davon ausgehen, dass die Umschulung bis auf weiteres fortzuführen sei und die entsprechende Verfügung noch erfolgen würde.