Nur so ist es schliesslich auch zu erklären, dass der Versicherte das Praktikum bis zu seiner Arbeitsunfähigkeit Ende Februar fortführte und auch die Praktikumsfirma gemäss ihren eigenen Angaben auch nach der Besprechung davon ausging, dass die Umschulung fortgeführt werde und eine Verfügung der IV-Stelle wie bis anhin verspätet erfolge. Ebenfalls nicht dokumentiert ist, dass die IV-Stelle die Informatikschule irgendwann darüber informiert hätte, dass die beruflichen Massnahmen nicht verlängert würden.