Dies umso weniger, als er damit abschliesst, dass man auf den erwähnten Bericht warte. Auch diese Aussage deutet darauf hin, dass in dieser Besprechung eben noch nicht definitiv über die Fortführung entschieden worden war. Nur so ist es schliesslich auch zu erklären, dass der Versicherte das Praktikum bis zu seiner Arbeitsunfähigkeit Ende Februar fortführte und auch die Praktikumsfirma gemäss ihren eigenen Angaben auch nach der Besprechung davon ausging, dass die Umschulung fortgeführt werde und eine Verfügung der IV-Stelle wie bis anhin verspätet erfolge.