7. Am 27. Februar 2004 schrieb die IV-Stelle, auf das sinngemässe Begehren des Versicherten auf Zusprechung von beruflichen Massnahmen ab 1. Februar 2001 könne nicht eingetreten werden. Der Versicherte erhob dagegen am 29. März 2004 Einsprache. Diese wurde mit Entscheid vom 18. Mai 2004 abgewiesen.