6. Am 21. Mai 2001 wurde die psychiatrische Abklärung von der IV verfügt, worauf der Versicherte am 29. Mai mitteilte, dass er per 1. Juni 2001 eine Vollzeitstelle bei der … antrete und sich weitere Massnahmen der IV erübrigen würden. Mit Schreiben vom 19. Juli 2001 teilte die IV dem Versicherten deshalb mit, sein Gesuch vom 3. März 1999 werde abgeschrieben, da sich aufgrund seiner neuen Arbeitsstelle keine weiteren beruflichen Massnahmen aufdrängen würden. In der Folge erkundigte sich die Gewerkschaft … als Vertreterin des Versicherten bei der Informatikschule und der … SA nach den geleisteten Stunden.