5. In seinem Bericht vom 16. Mai 2001 befürwortete der IV-Berufsberater die spezialärztliche Abklärung. Der Versicherte habe sich am 16. Mai 2001 erkundigt, weshalb er für Februar kein Taggeld erhalten habe. Er habe ihm geantwortet, dass nach der Besprechung vom 30. Januar 2001 die Weiterführung des Praktikums nicht habe bewilligt werden können, da eine erfolgreiche Fortführung nicht mehr möglich sei.