Er als Berufsberater könne die Fortsetzung des Praktikums nicht mehr befürworten. Die fehlende Grundausbildung und die psychische Problematik würden die Weiterführung einer Umschulung erschweren. Man warte auf den Bericht. 4. Der Versicherte besuchte in der Folge weiterhin das Praktikum und die Informatikschule. Am 3. Mai 2001 schrieb Dr. med. … der IV-Stelle, dass ein massives Überlastungssyndrom aufgetreten sei, weshalb seit dem 28. Februar 2001 eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit bestehe. Der Versicherte sei nicht mehr gewillt, das Praktikum wieder aufzunehmen. Eine psychiatrische Persönlichkeitsabklärung sei unbedingt notwendig.