3. Am 30. Januar 2001 fand eine Besprechung zwischen dem IV-Berufsberater …, dem Geschäftsführer der …, …, … von der … und dem Versicherten statt. Der genaue Inhalt dieser Besprechung ist umstritten. In seinem Zwischenbericht vom 16. Mai 2001 hält der Berufsberater fest, man habe ausführlich über die Situation gesprochen. … habe wegen der komplexen Lage noch keinen Bericht verfasst, er werde dies aber noch tun. Das Verhalten des Versicherten sei zunehmend schwierig geworden. Er als Berufsberater könne die Fortsetzung des Praktikums nicht mehr befürworten.