angesichts der Tragweite dieser Berichte für die Versicherten ein angemessener Verwaltungsakt zur Vertrauensbildung, Transparenz und Fairness. In diesem Sinne wird die Vorinstanz angehalten, ihre Aussendienstmitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich „Haushaltsabklärungen“ noch entsprechend zu instruieren, um so auch formell zum vornherein eine klarere Ausgangslage für alle betroffenen Gesuchsteller zu erhalten.