Die im Detail kommentierten Positionen und Feststellungen in den IV-Abklärungsberichten vom Mai 2000 (ohne Prozente) und Dezember 2003 (mit Prozentangaben) im Haushalt vor Ort sind aussagekräftig und glaubhaft. Die danach ermittelten Einschränkungen und daraus gezogenen Behinderungsgrade (Haushaltsführung 0% [IV-Grad 0%], Ernährung 15% [4,2%], Wohnungspflege 35% [4,9%], Einkauf und weitere Besorgungen 20% [1,6%], Wäsche und Kleiderpflege 25% [3,75%], Kinderbetreuung 0% [0%] sowie „Verschiedenes“ (Kranken-/Garten-, Balkonpflanzenpflege) 15% [4,8%] sind einleuchtend und realistisch.