c) Soweit die Beschwerdeführerin die Bewertung der prozentual ermittelten Einschränkungen auf den einzelnen Tätigkeitsgebieten im Haushalt anzweifelte, kann ihr ebenfalls nicht gefolgt werden. Die im Detail kommentierten Positionen und Feststellungen in den IV-Abklärungsberichten vom Mai 2000 (ohne Prozente) und Dezember 2003 (mit Prozentangaben) im Haushalt vor Ort sind aussagekräftig und glaubhaft.