Gestützt auf jene Vorgaben bewertete die geschulte Haushaltsexpertin des IV-Abklärungsdienstes per Ende 2003 den Aufgabenbereich der Haushaltsführung mit 3%, denjenigen der Ernährung mit 28%, den der Wohnungspflege mit 14%, den der ausserhäuslichen Einkäufe und Besorgungen mit 8%, den der Wäsche und Kleiderpflege mit 15%, den der Kinderbetreuung mit 0% sowie den der Krankenpflege bzw. Garten- und Pflanzenpflege mit 32% unter der Rubrik „Verschiedenes“. Insgesamt wurde damit korrekt auf einen hauswirtschaftlichen Beschäftigungsgrad von 100% abgestellt.