1. Strittig und zu prüfen ist, ob die Versicherte Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung hat, wobei es zunächst zu entscheiden gilt, ob die Vorinstanz die richtige Methode bei der Bemessung des Invaliditätsgrads zur Anwendung brachte. Danach wird allenfalls noch zu klären sein, ob der Abklärungsbericht der IV-Expertin im Haushalt korrekt erfolgte und mit den dazu eingeholten Arztattesten im Wesentlichen übereinstimmt. Trifft eine dieser drei Voraussetzungen nicht zu, müsste der angefochtene Entscheid aufgehoben werden; andernfalls ist die Beschwerde abzuweisen.