Dem sei umso mehr zuzustimmen, als auch die im Haushalt tätige Versicherte eine Schadensminderungspflicht treffe, womit die Unterstützung und Mithilfe ihres pensionierten Ehemannes oder anderer Mitglieder der Familie (bis max. 2 Std. im Tag) nicht zusätzlich zum Invaliditätsgrad addiert werden könnten. Im Weiteren sei der Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin seit der letzten Haushaltsabklärung im November 2003 stabil geblieben.