baldigen AHV-Bezug etwas. Ferner sei die Gewichtung und Auswertung durch die IV-Haushaltsexpertin ohne Zweifel korrekt, nachvollziehbar und fair erfolgt, womit es an ihren Berechnungen (Behinderungsgrad 19,25%) nichts auszusetzen gebe. Dem sei umso mehr zuzustimmen, als auch die im Haushalt tätige Versicherte eine Schadensminderungspflicht treffe, womit die Unterstützung und Mithilfe ihres pensionierten Ehemannes oder anderer Mitglieder der Familie (bis max. 2 Std. im Tag) nicht zusätzlich zum Invaliditätsgrad addiert werden könnten.