Ihre Einstufung als blosse Hausfrau sei damit diskriminierend und sachlich nicht vertretbar. Formell bemängelte sie noch, dass ihr der IV-Haushaltsabklärungsbericht vom 23. Dezember 2003 erst anfangs Mai 2004 (also erst ca. vier Monate später) durch die Vorinstanz zugestellt worden sei. 3. In ihrer Vernehmlassung beantragte die Vorinstanz Abweisung der Beschwerde.