Eine ähnliche Tendenz sei bei den sechs übrigen Teilgebieten festzustellen. Alle Haushaltsgebiete zusammen hätten daher einen Behinderungsgrad zwischen 40-60% (ständiger Schwindel, Tinnitus usw.) und damit Anspruch auf eine entsprechende IV-Rente gegeben. Ferner sei das angewandte Berechnungsmodell nicht korrekt gewesen, da sie vor ihrer Heirat (1974) während immerhin 15 Jahren berufstätig gewesen sei und nachher eine ausserhäusliche Erwerbstätigkeit einzig wegen der drei Kinder nicht mehr möglich gewesen sei.