Zur Begründung führte sie im Wesentlichen an, dass in den beiden Abklärungsberichten der IV-Expertin die effektiven Einschränkungen und Behinderungen im Haushalt zu wenig berücksichtigt bzw. viel zu niedrig bewertet worden seien. Zum Beispiel habe die Einschränkung bei der Ernährung nicht 15, sondern 35% betragen, was umgerechnet einen Behinderungsgrad von 9,8% statt nur 4,2% ergeben hätte. Eine ähnliche Tendenz sei bei den sechs übrigen Teilgebieten festzustellen.