c) Darauf veranlasste die IV-Stelle eine Haushaltsabklärung vor Ort, die im März 2000 durchgeführt wurde. Laut Abklärungsbericht vom 26. Mai 2000 der IV- Expertin wurden die verschiedenen Haushaltstätigkeiten in sieben Bereiche eingeteilt und die Beobachtungen zu den einzelnen Betätigungen im Haushalt kommentiert, ohne aber den Einschränkungs- und Behinderungsgrad jeweils in Prozenten zu beziffern. Im Zuge einer zweiten Abklärung im November 2003 (Bericht vom 23. Dezember 2003) wurde dieses Versäumnis nachgeholt und ein IV-Grad von 19,25% ermittelt.