{"Signatur": "GR_VG_002", "Spider": "GR_Gerichte", "Datum": "2004-08-19", "PDF": {"Datei": "GR_Gerichte/GR_VG_002_S-2004-78_2004-08-19.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.gr.ch/tribunavtplus/ServletDownload/S_2004_78_4d6e0efbfb0c8da1c1cb2b2e23ea3558729f991237f5059c5fad3b88c62befcf6226fac5c219576334f61dacda5a1e7bfacd6dfc980a2a5e1c0505ad8397cedd1ffd905678327a3ad6a497ca8641d4f8?path=4d6e0efbfb0c8da1c1cb2b2e23ea3558729f991237f5059c5fad3b88c62befcf6226fac5c219576334f61dacda5a1e7bfacd6dfc980a2a5e1c0505ad8397cedd1ffd905678327a3ad6a497ca8641d4f8&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=S_2004_78", "Checksum": "73ccd81cc393907fa0608d078167ace4"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["S 2004 78"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr"], "Text": "Graubünden Verwaltungsgericht 2. Kammer 19.08.2004 S 2004 78"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale amministrativo 2a Camera 19.08.2004 S 2004 78"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Graubünden Verwaltungsgericht 2. 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Stock\neines Mehrfamilienhauses in …, wobei ein Sohn bereits vor vier Jahren und\nder Jüngste im Sommer 2003 aus der elterlichen Wohnung ausgezogen sind.\nDie Genannte hatte bis zur Heirat zunächst als Coiffeuse und später noch als\nkaufmännische Angestellte im Büro gearbeitet. Nach ihrer Heirat bzw. der\nGeburt der Zwillinge Mitte der 70-ziger Jahre widmete sie sich zuhause\nausschliesslich der Familie und war seither nie mehr erwerbstätig.\n\nb) Seit ihrer Jugend litt die Genannte immer wieder an Rückenbeschwerden.\nNach zwei Unterleibsoperationen (1981/1984) klagte sie vermehrt über\nBecken- und Beinschmerzen (Venenthrombose; Blutgerinnungsproblem)\nsowie über Kreislaufstörungen. Im Jahre 1986 meldete sie sich deshalb (ohne\nErfolg) ein erstes Mal bei der Invalidenversicherung zum Bezug von\nLeistungen an. Am 22. Oktober 1999 stellte sie aus denselben Gründen\nerneut ein Gesuch zwecks Erhalts einer Rente bei der IV-Stelle des Kantons\nGraubünden.\n\nc) Darauf veranlasste die IV-Stelle eine Haushaltsabklärung vor Ort, die im März\n2000 durchgeführt wurde. Laut Abklärungsbericht vom 26. Mai 2000 der IV-\nExpertin wurden die verschiedenen Haushaltstätigkeiten in sieben Bereiche\neingeteilt und die Beobachtungen zu den einzelnen Betätigungen im Haushalt\nkommentiert, ohne aber den Einschränkungs- und Behinderungsgrad jeweils\nin Prozenten zu beziffern. Im Zuge einer zweiten Abklärung im November\n2003 (Bericht vom 23. Dezember 2003) wurde dieses Versäumnis nachgeholt\nund ein IV-Grad von 19,25% ermittelt.\n\nd) Im Arztbericht vom 4. Februar 2003 hielt med. pract. … vom Spital … zum\nGesundheitszustand der Gesuchstellerin fest, dass ihm wiederholt eine\nDiskrepanz zwischen den von der Patientin subjektiv geschilderten\nBeschwerden und den klinischen Befunden aufgefallen sei. Er diagnostizierte\nein chronisches Lumbovertebralsyndrom (anhaltender Ischiasschmerz), eine\nchronische Obstipation (Darmverstopfung) und ein postthrombotisches\nBeinvenensyndrom links (Blutgerinnungsproblematik) mit Verschluss der\nBeckenachse linksseitig.\n\ne) Im Gutachten der Klinik … vom 1. April 2003 – mit ambulanter Abklärung am\n12. März 2003 – wurde der Befund einer Beinvenenthrombose links bestätigt\nsowie das Leiden eines Tinnitus (Ohrensausen) rechts attestiert. Ab Mitte der\n90-ziger Jahre seien immer wieder Rückenschmerzen mit wechselnder\nIntensität und Lokalisation hinzugetreten. Im Frühling 2001 hätten sich diese\nBeschwerden akut verschlimmert. Zudem wurde die Verdachtsdiagnose einer\nsomatoformen Überlagerung gestellt. Bezüglich der funktionellen (Rest-\n)Leistungsfähigkeit wurde festgehalten, dass sie im Haushalt - unter\nVermeidung vornüber geneigter Positionen [Rückenbelastung,\nSchwindelrisiko] oder kniender Körperhaltungen [Gelenks- und\nBeindurchblutungsprobleme] - im Wesentlichen noch alle Tätigkeiten selbst\nverrichten bzw. bewältigen könnte. Sie sei daheim nur für schwere Arbeiten\nzu 15-20% eingeschränkt und dann auf die Mithilfe ihres Ehemannes\nangewiesen. Ausser Haus wäre ihr in einer leichten Erwerbstätigkeit (ohne\nHeben oder Tragen von Gewichten/Gütern über 12.5 kg) mit der Möglichkeit\nwechselnder Körperpositionen noch eine Halbtagsstelle zumutbar.\nPsychische Auffälligkeiten seien nicht festgestellt worden. Zur Rehabilitation\nsei ihr ein tägliches Bewegungs- und Gehtraining von 1-2 Stunden sowie die\nDurchführung eines Heimübungsprogramms zur Mobilisation und Kräftigung\nder bestehenden verbesserungsfähigen Rücken-, Becken- und\nBeinmuskulatur empfohlen worden.\n\nf) Gestützt auf die erwähnten Arzt-, Klinik- und Haushaltsabklärungsberichte\nlehnte die IV-Stelle schliesslich mit Verfügung vom 19. Januar 2004 auch das\nerneut im Herbst 1999 gestellte Rentengesuch ab. Eine dagegen erhobene\nEinsprache der Gesuchstellerin wies die Vorinstanz mit Entscheid vom 4. Mai\n2004 samt entsprechender Begründung ab.\n\n"}