… nichts am labilen Charakter des Augenleidens zu ändern. Mit Schreiben vom 10. Oktober 2003 wurde die IV-Stelle von ihm darauf aufmerksam gemacht, dass präoperativ am linken Auge der Patientin zwar eine narbige Veränderung der Hornhaut vorgelegen habe, diese sei allerdings nur sehr dezent ausgebildet gewesen. Hiermit wird indirekt ebenfalls zum Ausdruck gebracht, dass ursächlich für die Operationsindikation nicht eine leichte Vernarbung oder Trübung der Hornhaut gewesen sein konnte, sondern sich viel mehr mit der Unmöglichkeit wegen einer zu starken Vorwölbung resp. Ausdünnung der Hornhaut Kontaktlinsen tragen zu können, erklären lässt.