Um eine längere Arbeitslosigkeit infolge des zunehmenden Visuszerfalls rechts und funktioneller Monokelsituation rechts zu verhindern, sei eine perforierende Keratoplastik durchgeführt worden. Auf die Zusatzfragen der IV-Stelle gibt er im Beiblatt zum Arztbericht im Weiteren zur Antwort, dass sich eine Operation primär deswegen aufdrängt habe, weil wegen einer zu starken Vorwölbung der Hornhaut das Tragen der Kontaktlinsen erschwert oder gar verunmöglicht worden sei und nicht primär wegen einer narbigen Veränderung der Hornhaut oder einer eingetrübten Keratokonusspitze.