Darin hält er im Wesentlichen fest, dass sich aufgrund einer vorbestehenden Unverträglichkeit eine Therapie mit halbharten Kontaktlinsen nicht habe verwirklichen lassen und eine Brille wegen des fortschreitenden Keratokonus zeitlich von äusserst begrenztem Wert gewesen wäre. Um eine längere Arbeitslosigkeit infolge des zunehmenden Visuszerfalls rechts und funktioneller Monokelsituation rechts zu verhindern, sei eine perforierende Keratoplastik durchgeführt worden.