Dem mehrfach erwähnten polydisziplinären Gutachten des ABI Basel vom 15. April 2002 kann diesbezüglich schlüssig und widerspruchsfrei entnommen werden, dass eine rentenrelevante Arbeitsunfähigkeit mit der im Sozialversicherungsrecht geltenden überwiegenden Wahrscheinlichkeit erst ab dem 1. Juli 2001 im eingangs geschilderten Umfang zu bejahen ist. Dieser Zeitpunkt steht im Einklang mit der vom Hausarzt des Versicherten vertretenen Auffassung.