Sodann war ihm (und seinen Angehörigen) der rentenbegründende Sachverhalt (die Behinderung) längst bekannt, nachdem bis anfangs 1980 verschiedene Rentenbegehren abgewiesen wurden. Bei einer relevanten Verschlechterung der Arbeitsfähigkeit innerhalb des immerhin mehr als 20 Jahre beschlagenden Zeitraums wäre es ohne weiteres möglich gewesen, ein neues Leistungsbegehren einzureichen. Wurde aber kein solches eingereicht, ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass eine solche Verschlechterung nicht gegeben war, der Zustand im Wesentlichen stabil war.