So sind im Zeitraum 1980 (Bericht Dr. med. …) bis zur Neuanmeldung für den Bezug von IV-Leistungen am 23. Juli 2001 seitens des Versicherten keinerlei Begehren um Ausrichtung von Leistungen eingereicht worden sind. Nicht ersichtlich ist, worin die wichtigen Gründe liegen könnten, welche ihn an einer früheren Anmeldung hätte hindern können. Sodann war ihm (und seinen Angehörigen) der rentenbegründende Sachverhalt (die Behinderung) längst bekannt, nachdem bis anfangs 1980 verschiedene Rentenbegehren abgewiesen wurden.