Zur Begründung seines Antrages auf rückwirkende Zusprechung der Rente wiederholte er die bereits in seiner Einsprache vorgebrachten Überlegungen. Eventuell sei betreffend der Arbeitsunfähigkeit während der 5 Jahre vor Gesuchseinreichung ein Obergutachten einzuholen, zumal bloss aufgrund der Darlegungen des Hausarztes eine Festsetzung des Anspruchsbeginns nicht möglich sei.