Zur Begründung liess er im Wesentlichen vorbringen, die Argumentation der IV- Stelle betreffend Berechnung des Valideneinkommens sei falsch. Beim Leiden des BF handle es sich um ein Geburtsgebrechen und es könne nicht behauptet werden, dieses habe sich erst seit Juli 2001 in rentenrelevanter Art und Weise auf die Erwerbsfähigkeit ausgewirkt. Als Vergleichseinkommen müsse dasjenige eines Schreiners herangezogen werden. Zur Begründung seines Antrages auf rückwirkende Zusprechung der Rente wiederholte er die bereits in seiner Einsprache vorgebrachten Überlegungen.