Darin wurde ein IV-Grad von 70% berechnet und verfügt, dass ab 1. Juli 2002 (Ablauf der einjährigen Wartefrist) Anspruch auf eine ganze IV-Rente gegeben sei. Die dagegen vom Versicherten im September 2003 erhobene Einsprache, mit welcher er u.a. die Zusprechung der IV-Rente rückwirkend für 5 Jahre vor der Gesuchseinreichung beantragt hatte, wies die IV-Stelle mit Einspracheentscheid vom 15. März 2004 ab. Sie gelangte zum Schluss, dass das Leiden zwar unbestrittenermassen auf einen Geburtsschaden zurückzuführen sei.