Seither ist er im Rahmen seiner Möglichkeiten bei seinem Bruder als Hausabwart tätig. Am 19. Juli 2001 meldete sich der Versicherte zum Bezug einer IV-Rente an, wobei auf die seit Geburt bestehende schwere Gehbehinderung hingewiesen wurde. Nach diversen medizinischen Abklärungen (so wurde u.a. ein Bericht vom Hausarzt Dr. med. …, datiert vom 14. August 2001, eingeholt) und einer eingehenden ärztlichen Begutachtung beim ABI in Basel (Untersuchungsbericht vom 15. April 2002) erliess die IV-Stelle am 23. Juli 2003 eine Rentenverfügung.