2. Dagegen liess die … Versicherungen AG am 15. März 2004 beim Verwaltungsgericht frist- und formgerecht Beschwerde erheben, mit dem Antrag, die IV-Stelle sei zu verpflichten, die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung als medizinische Massnahme im Sinne von Art. 12 (oder Art. 13) IVG zu übernehmen, eventualiter weitere Abklärungen vorzunehmen. In der Begründung führt sie im Wesentlichen aus, die Eingliederungsprognose sei gut und es handle sich nicht um eine Dauerbehandlung.