Das schwere Schädelhirntrauma könne bei Kindern ganz ähnliche Symptome wie bei einem POS hervorrufen. Wegen der schweren Residualsyndrome bei Schädelhirntrauma sei es ihm nicht mehr möglich gewesen, eine so genaue Diagnostik zu machen, um entscheiden zu können, was auf den Unfall und was möglicherweise auf ein vorbestehendes infantiles psychoorganisches Syndrom zurückzuführen sei. In ihrer Verfügung vom 28. August 2003 verneinte die IV-Stelle die Qualifikation der Psychotherapie als medizinische Massnahme im Sinne von Art. 12 oder Art.