psychische Fehlentwicklung im Sinne einer schweren und dauernden Verhaltensstörung bestehe; - die Frage, ob ein schweres erworbenes psychisches Leiden vorliegt, welches mit grosser Wahrscheinlichkeit zu einem erheblichen, schwer korrigierbaren stabilen Defekt führt, der die spätere Ausbildung und Erwerbstätigkeit wesentlich behindert oder verunmöglicht, im Moment nicht beantwortet werden könne, da die Grenzen der kognitiven Tätigkeit im Moment nicht absehbar seien. - dass die psychotherapeutische Behandlung auch unabhängig von der Sonderschulung durchgeführt werden müsse.